Landesschiedsgericht
Zusammensetzung und Aufgaben
Die Delegierten des 42. Landesturntags haben am 5. März 2022 die Mitglieder des Landesschiedsgerichts gewählt und eine neue Landesschiedsgerichtsordnung (LSGO) beschlossen. Das Landesschiedsgericht ist als reines Verbandsgericht – ein sogenanntes unechtes Schiedsgericht* – ausgestaltet und befasst sich gemäß der LSGO mit Streitfällen innerhalb des Hessischen Turnverbands sowie seiner angehörigen Turngaue.
Das Gremium besteht aus dem/der Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. Die derzeitigen Mitglieder sind:
- Timo Berneit (Vorsitzender)
- Inge Eckmann (Mitglied)
- Kirsten Muche (Mitglied)
- Dr. Matthias Bayer (Mitglied)
- Roman Pflüger (Mitglied)
Die Mitglieder sind unabhängig in ihrer Entscheidungsfindung und werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Sie bleiben im Amt, bis eine satzungsgemäße Neuwahl erfolgt.
Für Verfahren vor dem Landesschiedsgericht wird eine Gebühr in Höhe von 75 Euro gemäß der Landesschiedsgerichtsordnung erhoben. Über die Verpflichtung zur Kostentragung entscheidet das Landesschiedsgericht auf Grundlage der LSGO.
*Echtes und unechtes Schiedsgericht:Es gibt für die Vereinsgerichtsbarkeit zwei mögliche Arten von Schiedsgerichten, das echte oder das unechte Schiedsgericht. Um ein echtes Schiedsgericht handelt es sich, wenn unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges eine Rechtsstreitigkeit einer unabhängigen und unparteilichen Instanz unterworfen wird, im Sinne von §§ 1029,1066 Zivilprozessordnung (ZPO). Die Urteile können nach der ZPO vollstreckt werden. Die Entscheidungen eines unechten Schiedsgerichts dagegen unterliegen, wenn der Unterlegene Klage erhebt, der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Unabhängig- und die Unparteilichkeit der Mitglieder des Schiedsgerichts ist nicht gegeben, da unechte Schiedsgerichte Vereinsorgane sind, die in Vereinsangelegenheiten Entscheidungen treffen, ohne dass dadurch die staatliche Gerichtsbarkeit endgültig ausgeschlossen werden kann.
Verfahrensablauf
Im Folgenden ist der Verfahrensablauf grafisch dargestellt.

Überblick über die Inhalte der neuen Landesschiedsgerichtsordnung
- A. Allgemeine Bestimmungen (§§ 1-3)
- B. Disziplinarangelegenheiten (§§ 4-7)
- C. Schiedsgerichtsangelegenheiten (§§ 8-10)
- D. Wettkampfangelegenheiten (§§ 11-14)
- E. Kosten (§§ 15)
- F. Schlussbestimmungen (§§ 16-17)

Timo Berneit
Vorsitzender Landesschiedsgericht

Edda Täubrich
Verbandspolitik, Ansprechpartnerin HTV-Gremien
Geschäftsstelle Frankfurt
069 6773772-14
e.taeubrich@htv-online.de