Zentrale Hinweisstelle

Wir, der Hessische Turnverband, haben uns dem System der Zentralen Hinweisstelle angeschlossen. Dies bedeutet, dass sich haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, Athlet*innen, Mitglieder und weitere Stakeholder bei Anhaltspunkten für einen Gesetzesverstoß oder den Verstoß gegen interne Regelungen durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Hessischen Turnverband jederzeit an die Kanzlei HEUKING • VON COELLN Rechtsanwälte wenden können.  

Die Aufgabe der Zentralen Hinweisstelle besteht in der Entgegennahme von Hinweisen, in der Beratung der hinweisgebenden Person über das Verfahren und den Fortgang des Verfahrens, in der Weitergabe des Hinweises an die zuständige Institution (dies hängt davon ab, welchen Integritätsbereich die Meldung betrifft) und deren Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhaltes.  

Die Rechtsanwältin und der Rechtsanwalt der Zentralen Hinweisstelle sind unabhängig und unterliegen keinen Anweisungen des Hessischen Turnverbandes.  

Bei Bedarf ist die Korrespondenz mit der Zentralen Hinweisstelle sowohl vollständig anonym als auch insoweit anonymisiert möglich, als die Zentrale Hinweisstelle gegenüber der Institution die Anonymität wahrt. Uneingeschränkt gilt dies jedenfalls dann und solange, wie der*die Hinweisgeber*in ein schützenswertes Anliegen verfolgt. Nicht schützenswert ist der*die Hinweisgeber*in in Bezug auf beleidigende oder offenbar erfundene Inhalte. 

Als Ansprechperson steht Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln telefonisch unter +49 211 44 03 57 71 oder per Mail unter Zentrale-Hinweisstellewhatever@hvc-strafrecht.de zur Verfügung. Eine verschlüsselte Kommunikation per E-Mail ist erst nach Austausch des Verschlüsselungszertifikats zwischen beiden E-Mail-Adressen möglich. Wenn Sie Ihre Meldung daher verschlüsselt per E-Mail einreichen möchten, müssten Sie der Zentralen Hinweisstelle zunächst eine kurze E-Mail schicken, auf die die Zentrale Hinweisstelle zum Zweck des Austausches des Verschlüsselungszertifikats antworten kann. Sobald Sie die Antwort erhalten haben, können Sie Ihre Meldung verschlüsselt versenden. Möchte sich der*die Hinweisgeber*in lieber an eine männliche Person wenden, kann eine Meldung an Herrn Christian Heuking erfolgen, der über dieselben Kontaktdaten zu erreichen ist.  

Weitere Informationen können der Webseite https://zentrale-hinweisstelle.sportdeutschland.de/ entnommen werden.  

Meldewege

Persönlicher Kontakt

Als Ansprechperson steht Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln telefonisch unter +49 211 44 03 57 71 oder per Mail unter Zentrale-Hinweisstelle@hvc-strafrecht.de zur Verfügung. Möchte sich der*die Hinweisgeber*in lieber an eine männliche Person wenden, kann eine Meldung an Herrn Christian Heuking erfolgen, der über dieselben Kontaktdaten zu erreichen ist. 

Postalische Meldung

PERSÖNLICH/VERTRAULICH 

HEUKING • VON COELLN 
Rechtsanwälte PartG mbB 
z.Hd. Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln/Herrn Rechtsanwalt Christian Heuking 

Prinz-Georg-Str. 104 
40479 Düsseldorf 

Internetbasiertes Meldesystem