Verdacht und Intervention
Vertraut sich dir ein Kind an oder hast du selbst einen konkreten Verdacht, heißt es zunächst: Ruhe bewahren! Überstürztes Handeln hilft in solch einer Situation nicht. Trotzdem solltest du natürlich reagieren. Je nach auftretender Situation kann unterschiedliches Handeln vonnöten sein.
Für den Fall der Fälle möchten wir dir gerne erste Strategien und Anhaltspunkte mit an die Hand geben:
Wenn ein unspezifischer Verdacht vorliegt oder bei dir das Gefühl aufkommt, dass eine Kindeswohlgefährdung vorgefallen ist, können bestimmte Fragen helfen, den Verdacht greifbar werden zu lassen. Hilfreich ist hier von Beginn an eine schriftliche (aber nicht öffentliche) Dokumentation.
Folgende Fragen können dir bei der Dokumentation behilflich sein:
- In welchen Situationen entsteht mein Verdacht?
- Wie lange habe ich dieses Gefühl schon?
- Auf welchen Handlungen beruht mein Verdacht?
- Wer ist wie beteiligt?
- Gab es Verhaltensänderungen bei der betroffenen Person?
Gegebenenfalls kann die Dokumentation auch über einen längeren Zeitraum erfolgen. Wichtig ist hierbei eine möglichst objektive Schilderung der Situation und damit eine klare Abgrenzung zu der deiner eigenen Interpretation der Umstände vorzunehmen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit eine zweite Person heranzuziehen und zusammen zu klären, ob der Verdacht von der anderen Person bestätigt werden kann bzw. ebenfalls als Verdacht wahrgenommen wird.
Bei Erhärtung und/oder Bestätigung des Verdachts sowie bei aufkommendem Unterstützungsbedarf kannst du die Beratung der Sportjugend kontaktieren.
Vertraut sich dir eine betroffene Person an, ist es wichtig dem Kind/Jugendlichen zu signalisieren, dass man die Informationen ernst nimmt und der Sache nachgeht. Vertrauen entgegenbringen, sie/ihn ernst nehmen, zuhören und Anteilnahme zeigen stehen dabei im Vordergrund. Du solltest dir für das Gespräch Zeit nehmen und Störungen vermeiden. Außerdem ist es sinnvoll, parallel zum Gespräch bereits einige Fakten zu dokumentieren und vor allem die Informationen wahrzunehmen/zu notieren, die ohne Drängen und Aufforderungen vom Kind/Jugendlichen geschildert werden. Einige wichtige Punkte solltest du dabei im Hinterkopf behalten und eventuell erfragen:
- Gibt es einen dringenden Handlungsbedarf? Ist ein weiteres Kind unmittelbar gefährdet und ist ein zügiges Eingreifen von Nöten?
- Was soll nach dem Willen des*der Betroffenen getan werden?
Gegen Ende des Gesprächs kannst du dem/der Betroffenen anbieten, dass die aufgenommene Sachlage mit der Beratungsstelle besprochen wird und du anschließend wieder Rücksprache mit der Person hältst.
Falls Eltern, andere Trainer*innen oder Sportler*innen sich bei dir melden und einen Vorfall oder einen ähnlichen Verdacht äußern möchten, ist es wichtig, diese ernst zu nehmen. Das weitere Vorgehen sollte analog zum Vorgehen bei einem eigenen Verdacht sein.
Als Erstes solltest du alle Hinweise, Äußerungen und die Schilderung des Vorfalls entgegennehmen und dokumentieren. Im zweiten Schritt besprichst du mithilfe von erfahrenen Personen (zum Beispiel Beratungsstellen oder ähnlichen), die die Erzählungen und Schilderungen einschätzen können, inwieweit ein tatsächlicher Verdachtsfall vorliegt und ob die Vermutungen zutreffend sind. Parallel dazu solltest du stetig deine Dokumentation weiterführen und ebenfalls aufführen, WELCHE Person WANN in den Fall miteinbezogen wurde. Dabei solltest du die Person, die den Vorfall oder Verdacht gemeldet hat, im gesamten Prozess an ihr Alter angepasst über den jeweiligen Stand des Falls/der Beratung informieren.
Beobachtest du einen Übergriff oder wirst Zeuge eines Verdachtsfalles solltest du zunächst Ruhe bewahren und nicht überhastet eingreifen. Der Schutz des Kindes/Jugendlichen steht an erster Stelle! Sofern ein direktes Eingreifen in die Situation erforderlich ist, solltest du den Fokus hierbei auf die betroffene Person legen. Es ist wichtig den*die Betroffene*n von dem*der Täterin zu separieren, ich*ihr beizustehen und ihn*sie nicht allein zulassen.
Bei weniger schwerwiegenden Fällen (das heißt ausschließlich Grenzverletzungen und keine Gewalt) kann beim Sport auch vorläufig eine zweite Person zur Seite gestellt werden, bis eine (Auf-) Klärung der Situation erfolgen kann.
Die Betroffenen sind entsprechend ihres eigenen Willens und ihrer Bedürfnisse zu schützen. Sie entscheiden selbst, was sie in dieser Situation benötigen. Halte Rücksprache mit der betroffenen Person, informiere sie bei Bedarf altersgerecht über alle Schritte und binde sie in den Prozess mit ein.
Bevor der*die Täter*in mit dem Verdacht konfrontiert wird, solltest du unbedingt Rücksprache mit einer Beratungsstelle halten. Erfahrungen haben gezeigt, dass ein unüberlegtes Vorgehen dazu führt, dass die Täter*innen sich unter Druck gesetzt fühlen und nichts mehr sagen.
Eine Information der Eltern sollte von dir erst nach der Kontaktierung der Beratungsstelle und der Klärung der nächsten Schritte erfolgen.
Wichtig: Sei transparent mit deinen eigenen Möglichkeiten, Grenzen und Absichten. Wichtig ist für die Betroffenen da zu sein, ihr Anliegen ernst zu nehmen, ihnen Hilfe anzubieten und sie darin zu unterstützen diese in Anspruch zu nehmen. Die weitere Fallklärung sollte entsprechend der Beratung durch eine Beratungsstelle erfolgen.
Cara Spinken
Turnzentrum Alsfeld
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