Organe und Gremien

Präsidium, Hauptausschuss, Turnrat, Fachausschüsse. Auf den ersten Blick scheint der Hessische Turnverband eine Ansammlung von Gremien. Doch ein so großer Sportverband sollte demokratisch organisiert und gut aufgestellt sein. Daher die Vielzahl von Ausschüssen und Organen. Sie ergeben sich aus der Satzung, die die Aufgaben dieser Gremien verbindlich regelt.

Dabei wird zwischen Organen und Gremien unterschieden.

Organe im Hessischen Turnverband

Die Organe sind die überfachlichen Entscheidungsträger.

Landesturntag

Der Landesturntag ist das oberste Organ des HTV und kann als "Mitgliederversammlung" verstanden werden. Er tritt alle zwei Jahre zusammen und ihm gehören stimmberechtigt an:

  • die Mitglieder des Landeshauptausschusses
  • 75 gewählte Delegierte der Turngaue
  • 15 gewählte Delegierte der Hessischen Turnjugend
  • die Ehrenmitglieder des HTV

Die Anzahl der im Jahr vor dem Landesturntag bei der Bestandserhebung des Lsb h gemeldeten Turnerinnen und Turner über 18 Jahre bildet die Grundlage für die Aufteilung der 75 gewählten Delegierten der Turngaue. Die HTJ entsendet die Abgeordneten auf Basis ihrer Delegiertenwahlen im Rahmen der Jugendvollversammlung. Aufgaben des Landesturntages sind unter anderem:

  • die Entlastung des Präsidiums
  • die Genehmigung des Rahmenhaushaltsplanes der nächsten 2 Jahre
  • die Wahl von Präsidium, Schriftführer*innen, Rechnungsprüfer*innen
  • die Wahl von Abgeordneten zum Deutschen Turntag und zum Sportbundtag des Lsb h
  • der Beschluss einer Satzungsänderung oder der Beschluss & Änderung von Ordnungen (z.B. Ethik-Code, Verhaltensrichtlinien, Landesschiedsgerichtsordnung, etc.).

Landeshauptauschuss

Der Landeshauptausschuss ist das führende Organ des HTV zwischen den Landesturntagen. Er tritt zweimal jährlich zusammen (einmal in den Jahren, in denen ein Landesturntag stattfindet). Ihm gehören stimmberechtigt an:

  • das Präsidium des HTV
  • die Vorsitzenden der Turngaue
  • ein vom Turngauvorstand bestelltes Mitglied des Turngauvorstandes
  • die Landesfachwart*innen und die Beauftragten der Fachgebiete ohne Landesfachausschuss oder ein*e Vertreter*in
  • der Vorstand der Hessischen Turnjugend

Aufgaben des Landeshauptausschusses sind unter anderem:

  • die Genehmigung des Haushaltsplans für das nächste Jahr
  • der Beschluss und Änderung von Ordnungen (z.B. Geschäftsordnung für das Präsidium, Finanz- und Wirtschaftsordnung, Ehrungsordnung)
  • die Bestätigung nachgerückter Landesfachwart*innen und Beauftragten

Landesverbandsrat

Der Landesverbandsrat kann als Beratungsgremium verstanden werden und tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Er wird gebildet durch:

  • die Mitglieder des Präsidiums
  • die Vorsitzenden der Turngaue oder ein anderes vom Turngau bestelltes Mitglied des Turngauvorstands

Aufgaben des Landesverbandsrates sind unter anderem:

  • die Klärung verbandspolitischer Fragen
  • die Beratung der Haushaltspläne
  • Genehmigung des Aufgabenverteilungsplanes des Präsidiums
  • Beschlussfassung über Stiftungen

Präsidium

Die Mitglieder des Präsidiums (mit Ausnahme der Vorsitzenden der HTJ) werden vom Landesturntag für vier Jahre gewählt. Sie leiten den Verband und treffen Entscheidungen. Aufgaben des Präsidiums sind dabei zum Beispiel die Entwicklung von Strategien und Perspektiven für die Verbandspolitik, die Umsetzung von Beschlüssen des Landesturntages, Landeshauptausschusses und des Landesverbandsrates, die Überwachung der laufenden Geschäfte und die Verwaltung des Verbandes, die Aufstellung des Rahmenhaushaltsplanes und des jährlichen Haushaltsplanes, die Verwaltung des Vermögens und der Stiftungen des HTV.

Das Präsidium bilden:

  • der*die Präsident*in
  • sechs Vizepräsident*innen
  • zwei Vorsitzende der Hessischen Turnjugend
  • der*die Geschäftsführer*in ohne Stimmrecht

Gremien im Hessischen Turnverband

In den Gremien wird die sportfachliche Arbeit gebündelt.

Landesturnrat

Der Landesturnrat ist als sportfachliches Beratungsgremium zu verstehen und tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Ihm gehören stimmberechtigt an:

  • die Mitglieder des Präsidiums
  • die Landesfachwart*innen und die Beauftragten der Fachgebiete ohne Landesfachausschuss
  • der Vorstand der Hessischen Turnjugend

Aufgabe des Landesturnrates ist die gemeinsame Regelung der grundsätzlichen fachlichen Angelegenheiten des Verbandes, insbesondere, wenn sie über die Fachbereichsgrenzen hinweg reichen. Vorrangig handelt es sich dabei um:

  • die Beratung der Grundlinien der fachlichen Tätigkeit
  • die Vernetzung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
  • die Schwerpunktsetzung im Wettkampfprogramm
  • die Erörterung zentraler Entwicklungen in den Fachgebieten

Ausschüsse

Zur Unterstützung der überfachlichen Aufgaben des Verbandes können auf Antrag des Präsidiums Landesausschüsse und Ausschüsse gebildet werden. Diese werden vom Landesverbandsrat einschließlich der Anzahl ihrer Mitglieder genehmigt.

Fachausschüsse

Die Fachgebiete können durch Landesfachausschüsse oder Beauftragte geführt werden. Über die Anzahl der Mitglieder und die damit verbundenen Aufgaben entscheidet der Landesturnrat auf Antrag des Landesfachausschusses des jeweiligen Fachgebietes. Die Zusammensetzung orientiert sich an der Struktur des HTV. Den Vorsitz des Ausschusses führt der*die jeweilige Fachwart*in und er tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen. Einmal im Jahr treten die Landesfachausschüsse als Jahrestagung mit den Gaufachwart*innen bzw. den Beauftragten der Turngaue oder einem*einer bevollmächtigten Vertreter*in zusammen. Dem Fachgebiet obliegt die Betreuung der fachlichen Angebote abhängig von der jeweiligen Ausprägung als Leistungs-, Wettkampf- oder Breiten-, Freizeit- oder Gesundheitssport.