Gauturntag im Turngau Werra

| Erstellt von Anja Laun | Turngau Werra

Am 25. Februar 2023 fand der jährliche Gauturntag im Turngau Werra statt. Die Vorsitzende Magdalena Weidner konnte 62 Delegierte aus 35 (von 72) anwesenden Turnvereinen und Turnabteilungen begrüßen.

Die Grußworte des Sportkreisvorsitzenden Dr. Jörg Möller, der Landrätin Nicole Rathgeber und des Ehrenvorsitzenden Rolf-Dieter Beinhoff wurden erstmalig in Interviewform abgehalten. Es war durchaus interessant, dass alle drei sich mit dem Alter angepassten sportlichen Aktivitäten fit halten. Deutlich wurde auch, dass es Berufstätige aus Zeitmangel etwas schwieriger haben als Rentner

Anschließend begrüßte die Vorsitzende Magdalena Weidner drei frisch lizenzierte Übungsleiterinnen. Katharina Dilling (SV Vierbach), Nadja Walter und Claudia Löffler (beide TSV Wichmannshausen) erhielten eine schönes Handtuch mit Turngaulogo, verbunden mit dem Wunsch, dass sie lange Freude an ihrer Tätigkeit haben werden.

Die Vorsitzende des Ehrungsauschuss‘ Renate Hüther überreichte Doris Büschel, Gabi Huyer und Marlies George Ehrennadeln, alle sind schon seit 1998 als Übungsleiterinnen für ihre Vereine TSV Oberdünzebach (Marlies und Gabi) und TSV Wichmannshausen (Doris) aktiv.

Ilse Götting, langjährige Kassiererin des Turngau Werra und ehemalige Abteilungsleiterin beim SV Reichensachsen, wurde zum Ehrenmitglied ernannt.

Zur Totenehrung gedachte man der im letzten Winter kurz hintereinander verstorbenen Ehrenvorsitzenden Ingrid Hallepape und Ehrenmitglied Harald Biehl.

Nach den üblichen Regularien beschloss der Gauturntag eine Satzungsneufassung auf Grundlage der Mustersatzung des HTV. Zukünftig wird es außerdem keinen Hauptausschuss mehr geben, sondern einen erweiterten Vorstand. Die Aufgaben der bis zu neun Vorstandsmitglieder können freier verteilt werden, so kann künftig besser auf die Bedürfnisse und Interessen der einzelnen Vorstandsmitglieder eingegangen werden. Es wurde Vorsorge getroffen, dass auch Umlaufbeschlüsse und virtuelle Sitzungen rechtskräftig durchgeführt werden können. Kindeswohl und weitere wichtige Themen sind ausdrücklich erwähnt. Die Neufassung muss nun noch vom Vereinsregister freigegeben werden, danach ist sie gültig.