Bildungsurlaub
Das Recht auf Bildungsurlaub ist ein Anspruch der in Hessen Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit, zur Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Es ist im Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub - kurz: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) - geregelt.
Danach steht den Beschäftigten in Hessen pro Jahr ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub zur Teilnahme an einer nach dem HBUG anerkannten Veranstaltung zu. Der Anspruch erhöht oder verringert sich entsprechend, wenn regelmäßig mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche gearbeitet wird - die Wochenarbeitsstunden sind für die Anspruchshöhe nicht ausschlaggebend.
Wer hat Anspruch?
Der Anspruch besteht für Beschäftigte der privaten Wirtschaft und des Öffentlichen Dienstes, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und der Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn des Lehrgangs eingereicht wird (eine spätere Beantragung ist möglich, muss dann aber nicht mehr genehmigt werden). Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten und Zivildienstleistende fallen nicht unter das Hessische Bildungsurlaubsgesetz. Für diesen Personenkreis bestehen Sondervorschriften.
Erstattung im Zeitraum der Freistellung
Für die Teilnahme an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Ehrenamtsschulung erstattet das Land Hessen dem Arbeitgeber, für den Zeitraum der Freistellung, das fortzuzahlende Arbeitsentgelt auf der Grundlage des durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgelts pro Tag. Der Bildungsurlaubsanspruch kann für einen Lehrgang eingesetzt werden, welcher entweder an fünf aufeinander folgenden Tagen oder an zwei und drei Tagen, durchgeführt innerhalb von 8 Wochen, stattfindet. Die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub an einzelnen Tagen ist nicht möglich.
Beantragung des Bildungsurlaubs
Die Beantragung von Bildungsurlaub ist erst nach Anmeldung zum Lehrgang möglich.
Wenn Sie Interesse daran haben, schreiben Sie eine E-Mail an die nebenstehende Kontaktperson mit der Bitte um Zusendung einer Anmeldebestätigung, dem Nachweis der Anerkennungsbehörde und dem Programm der Ausbildung zur Beantragung des Bildungsurlaubs.
Auf der Grundlage dieser Regelungen sind derzeit folgende Maßnahmen als Bildungsurlaub anerkannt (weitere werden folgen):
- 1
Trainer-C Wettkampf und Leistungssport Gerätturnen | 20011130
02.01. - 06.01.2020
- 2
Übungsleiter-B Sport in der Prävention Aufbaukurs: Allgemeines Gesundheitstraining | 20022003
23.03. - 27.03.2020
- 3
Trainer-C Wettkampf und Leistungssport Gerätturnen | 20011131
13.04. - 17.04.2020
- 4
Trainer-C Wettkampf und Leistungssport Gerätturnen | 20011132
03.08. - 07.08.2020
- 5
Trainer-C Wettkampf und Leistungssport Gerätturnen | 20011102
10.08. - 14.08.2020
- 6
Trainer-C Wettkampf und Leistungssport Gerätturnen | 20011133
12.10. - 16.10.2020
- 7
Übungsleiter-B Sport in der Prävention Aufbaukurs: Gesundheitstraining Entspannung und Stressbewältigung | 20022001
26.10. - 29.10.2020
Tage von Fachmodulen, für die die Anerkennung als Maßnahme für Bildungsurlaub beantragt ist/wird:
- 1
Trainer-C Breitensport Parkour | 20011730
22.07. - 26.07.2020
- 2
Übungsleiter-C Kinderturnen | 20015130
10.08. - 14.08.2020
- 3
Trainer-C Breitensport Fitness und Gesundheit Erwachsene | 20012001
17.08. - 21.08.2020
- 4
Übungsleiter-B Sport in der Prävention Aufbaukurs: Allgemeines Gesundheitstraining | 20022002
04.09. - 06.09.2020
19.09. - 20.09.2020 - 5
Trainer-C Breitensport Gymnastik Rhythmus Tanz - Streetdance | 20011230
07.10. - 11.10.2020
- 6
Trainer-C Wettkampf und Leistungssport Trampolinturnen | 20013430
07.10. - 11.10.2020
- 7
Trainer-C Wettkampf und Leistungssport Rope Skipping | 20011430
12.10. - 16.10.2020

Mariele Becker
Bildungsurlaub
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