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Trampolin

Bis heute besitzen das Trampolin und das Minitrampolin einen hohen Aufforderungscharakter an unsere Kinder. Unbestritten ist aber auch, dass der Übungsleitende über spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit diesen Geräten verfügen muss. Diese Qualifikation kann auch ohne vorherige Lizenzausbildung über unsere Angebote erworben werden. Die einzelnen Angebote aus dem Trampolinturnen sind unten aufgelistet und jeweils näher erläutert. Zusätzlich sind dort die Termine für das laufende Jahr angegeben, sodass eine direkte Planung möglich ist.

Die einzelnen Angebote aus dem Trampolinturnen sind unten aufgelistet und jeweils näher erläutert. Zusätzlich sind dort die Termine für das laufende Jahr angegeben, sodass eine direkte Planung möglich ist.

Der Deutsche Turner Bund bietet eine bundesweit anerkannte separate Qualifikation im Bereich Minitramp an. Diese sollte insbesondere Interessierte aus dem Bereich Kinder- und Gerätturnen ansprechen, die das Minitramp ergänzend oder sogar regelmäßig im Übungsbetrieb einsetzen. 

Folgende Themenschwerpunkte werden behandelt: Sicherheitsaspekte und Gerätekunde, Spielformen und Grundsprünge sowie die Methodik und aktive Hilfeleistung bei den gehockten Salti rückwärts und vorwärts.

Nach dem Besuch der Fortbildung wird eine Teilnahmebescheinigung und ein Zertifikat ausgestellt. Die Teilnahmebescheinigung kann zur Lizenzverlängerung genutzt werden. Das Zertifikat („Minitrampolinschein“) ist unbegrenzt gültig und bundesweit anerkannt. 

Termine

OrtDatum LehrgangsnummerAnmeldung
Turnzentrum Alsfeld07.11 - 08.11.202626033432Anmeldung
Turnzentrum Alsfeld27. - 28.11.202727033432Anmeldung

Diese Fortbildung richtet sich an Interessierte ab 14 Jahren, die Kompetenz im Umgang mit dem großen Trampolin benötigen und dieses regelmäßig in einer festen Trampolingruppe oder ergänzend zu anderen Sportarten einsetzen. Es werden unter anderem Themen wie Gerätekunde, Sicherheitsaspekte, Spielformen, Grundsprünge und die Landungsarten Sitz und Rücken vermittelt. 

Nicht nur Interessent*innen aus dem Trampolinsport, sondern auch Erzieher*innen, Sporttherapeut*innen sowie fachfremde Übungsleiter*innen und Trainer*innen sind bei diesem Lehrgang willkommen. Es wird eine aktive Lehrgangsteilnahme und allgemeine körperliche Fitness erwartet.

Nach dem Besuch der Stufe I wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese kann zunächst zur Lizenzverlängerung genutzt werden. Gleichzeitig berechtigt sie zum Besuch des DTB-Basisscheins Trampolin Stufe II. Erst nach dem Besuch beider Stufen wird das Basisschein-Zertifikat („Trampolinschein“) ausgestellt. Dieses Zertifikat ist unbegrenzt gültig und bundesweit anerkannt. 

Stufe I

OrtDatum LehrgangsnummerAnmeldung
Turnzentrum Alsfeld06. - 07.03.202727033430Anmeldung

Diese Fortbildung richtet sich an alle Inhaber*innen der Stufe I ab 14 Jahren, die ihre Kenntnisse im Umgang mit dem großen Trampolin erweitern und vertiefen möchten. Inhaltlich knüpft dieser Lehrgang an „Stufe I“ an. Ergänzend kommen noch Methodik (inkl. dem Erlernen der aktiven Hilfeleistung) und die Fehleranalyse der Landungsarten Bauch/Rücken sowie Salto rückwärts und vorwärts hinzu. 

Der Lehrgang schließt mit einer Überprüfung der Helfergriffe ab. Es wird eine aktive Lehrgangsteilnahme und allgemeine körperliche Fitness erwartet. 

Nach dem Besuch der Stufe II wird ebenfalls eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese kann zunächst zur Lizenzverlängerung genutzt werden. Zusätzlich wird das Basisschein-Zertifikat („Trampolinschein“) ausgestellt. Dieses Zertifikat ist unbegrenzt gültig und bundesweit anerkannt.

Stufe II

OrtDatum LehrgangsnummerAnmeldung
Turnzentrum Alsfeld12. - 14.03.202727033431Anmeldung

Trampolin im Vereins- oder Schulkontext

Da der Einsatz des (Mini-)Trampolins im Verein oder in der Schule häufig mit vielen Fragen verbunden ist, bietet die folgende Grafik eine Orientierungshilfe. Sie zeigt auf einen Blick, welche Qualifikation in welchem Einsatzbereich geeignet oder erforderlich ist.

Nutzung des (Mini-)Trampolins in Verein & Schule

Qualifikation für Lehrkräfte

Damit Sportlehrkräfte ein Minitrampolin oder ein (großes) Trampolin im Sportunterricht einsetzen dürfen, muss, gemäß der aktuellen Verordnung über die Aufsicht der Schüler*innen, eine Qualifikation (der sogenannte Trampolinschein) erworben werden. Dieser Schein kann über die Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung (ZFS) erworben werden. 

Zum Buchungsportal der ZFS