Lizenzverlängerung

Hier findet ihr Antworten auf häufige Fragen und alle wichtigen Informationen rund um das Thema Lizenzverlängerung beim Hessischen Turnverband (HTV):

Deine Lizenz ist nicht unbegrenzt gültig, sondern nur jeweils 4 Jahre. Damit deine Lizenz nicht abläuft, musst du innerhalb dieser 4 Jahre Fortbildungen besuchen und deine Lizenz verlängern lassen. 

Es ist wichtig, sich regelmäßig fortzubilden, um neuen Input für dein Training zu bekommen. Deshalb musst du regelmäßig Fortbildungen besuchen, damit deine Lizenz gültig bleibt.

Du musst deine Lizenz alle 4 Jahre verlängern.

Du musst innerhalb der 4 Jahre, in denen deine Lizenz gültig ist, Fortbildungen mit insgesamt 15 Lerneinheiten (LE) besuchen. Die Teilnahmebescheinigungen reichst du zusammen mit einer Kopie deiner Lizenz und dem unterschriebenen Verhaltenskodex zum Kindeswohl bei Katja Leib (k.leib@htv-online.de) ein.

Das hängt davon ab, welche Lizenz du hast. Wenn du eine Übungsleiter*innen-C-Lizenz hast, kannst du alle Fortbildungen besuchen. Wenn du eine Trainer*innen-C-Lizenz hast, musst du mindestens 8 Lerneinheiten (LE) fachspezifisch besuchen, die anderen 7 LE kannst du dir frei aussuchen. Wenn du eine Übungsleiter*innen-B-Lizenz hast, müssen alle Fortbildungen für die Prävention anerkannt sein. Zu welchem Bereich die Fortbildung gehört, siehst du in der jeweiligen Ausschreibung.

Du brauchst eine Kopie bzw. die digitale Version deiner Lizenz, die nötigen Teilnahmebescheinigungen von deinen Fortbildungen und den unterschriebenen Verhaltenskodex zum Kindeswohl. Deine Lizenz kannst du dir im Gymnet nochmal herunterladen.

Deine Unterlagen schickst du am besten per Mail an Katja Leib ( k.leib@htv-online.de). Alternativ kannst du sie auch per Post an:

Hessischer Turnverband e.V., Theodor-Heuss-Straße 11, 36304 Alsfeld schicken.

Du reichst deine Unterlagen in den drei Monaten vor Ablauf deiner Lizenz ein.

Frühestens drei Monate zu Quartalsbeginn vor Ablauf der Gültigkeit 

  • Beispiel 1: Lizenzablauf am 31.12.? -->?kann frühestens ab 01.10. um volle vier Jahre verlängert werden
  • Beispiel 2: Lizenzablauf am 10.07. -->?kann frühestens ab 01.07. um volle vier Jahre verlängert werden
  • Beispiel 3: Lizenzablauf am 30.05. -->?kann frühestens ab 01.04. um volle vier Jahre verlängert werden

Ja. Der DOSB hat beschlossen, dass der Verhaltenskodex von allen Übungsleiter*innen und Trainer*innen bei der Lizenzverlängerung unterschrieben muss, egal in welchem Bereich du tätig bist.

Falls du nur in den letzten 4 Jahren keine Fortbildung besucht hast, kannst du im 5. Jahr regulär deine Fortbildungen besuchen und wir verlängern deine Lizenz. Falls du länger als 5 Jahre keine Fortbildungen besucht hast, musst du deine Lizenz mit insgesamt 30 Lerneinheiten verlängern. Bitte wende dich dazu an Katja Leib (k.leib@htv-online.de).

Deine Lizenz ist im DTB-Gymnet hinterlegt, du kannst sie dir einfach über deinen persönlichen Account erneut herunterladen.

Ja das geht. Dazu muss der hessische Verein, in dem du tätig bist, einen formlosen Antrag stellen und deine Lizenz beifügen.

Ja, das ist grundsätzlich möglich, sofern du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst. Die Teilnahme an einer Fortbildung kann jedoch nicht für eine möglicherweise noch anstehende Lizenzausbildung angerechnet werden.

Bildung

069 6773772-60