Kindeswohl im HTV
Der Hessische Turnverband und die Hessische Turnjugend legen großen Wert auf das Wohl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei allen Veranstaltungen, Camps, Freizeiten und Bildungsmaßnahmen. Neben dem Schutz vor physischer, psychischer und seelischer Gewalt fördern wir die Persönlichkeitsentwicklung, Mitsprachemöglichkeiten und Rechte der Teilnehmenden.
WIR stehen für:
- Umfassenden Schutz aller Kinder und Jugendlichen
- Wahrung persönlicher Grenzen und Empfindungen
- Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
- Betreuung durch qualifizierte, geschulte Teams
- Zielgruppengerechte Angebote
- Förderung von Mitsprache und Feedback
Seit 2010 sind Kinderschutz und Kindeswohl fest in unseren Strukturen verankert: Der Verhaltenskodex, die Einhaltung von Verhaltensweisen und Werten, erweiterte Führungszeugnisse für hauptamtlich Tätige sowie Schulungen zur Sensibilisierung aller Engagierten sind zentrale Bestandteile. Unsere Position gegen jegliche Form von Gewalt und für die Wahrung der Menschenrechte ist in Satzung und Jugendordnung festgeschrieben.
Zur fachlichen Unterstützung im Umgang mit Verdachtsfällen arbeiten wir eng mit der Sportjugend Hessen zusammen. Feedback und Mitsprache werden durch Reflexionsrunden, persönliche Gespräche und Fragebögen ermöglicht.
Projekt Schutzkonzept Kindeswohl
Gemeinsam mit vier weiteren hessischen Fachverbänden entwickeln HTJ und HTV ein umfassendes Schutzkonzept zur Prävention von Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt. Ziele sind die Sensibilisierung aller Tätigen, die Erhöhung der Sicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen, die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes und die strukturelle Verankerung des Themas im Verband.
Alle Maßnahmen und Informationen werden kontinuierlich aktualisiert, um die bestmögliche Sicherheit und Unterstützung zu gewährleisten.
Die folgenden Themenbereiche bieten eine vertiefende Orientierung zu Rechten von Kindern, Prävention im Verein, Kindeswohlgefährdung im Sport sowie dem richtigen Vorgehen bei Verdachtsfällen.
Vereine spielen eine zentrale Rolle bei der Prävention von Gewalt und der Förderung von Kinderrechten. Sie sind Orte, an denen Kinder und Jugendliche einen Großteil ihrer Freizeit verbringen, Kontakte knüpfen und sich entwickeln. Vereine tragen daher die Verantwortung, eine geschützte, gewaltfreie Umgebung zu schaffen und Kinder zu ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen.
Zu den wichtigsten Kinderrechten zählen Gleichheit, Gesundheit, Bildung, Spiel und Freizeit, freie Meinungsäußerung, Schutz vor Gewalt, Zugang zu Informationen, Schutz der Privatsphäre, Schutz im Krieg und auf der Flucht sowie besondere Förderung bei Behinderung. Prävention beginnt dabei nicht erst bei der Verhinderung von Gefährdungen, sondern bereits mit einer kindgerechten, partizipativen Vereinsumgebung.
In der Praxis bedeutet das: Alle Kinder sollen unabhängig von Herkunft, finanziellen Mitteln oder Behinderung gleiche Chancen auf Teilhabe haben, altersgerecht in Entscheidungen einbezogen werden und in einem sicheren, gewaltfreien Umfeld trainieren können. Präventive Maßnahmen umfassen die Sensibilisierung von Vereinsverantwortlichen und Trainer*innen, klare Verhaltensregeln, transparente Kommunikation gegen Gewalt, die Benennung von Ansprechpersonen, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und die Integration der Kinderrechte in Satzungen und Ordnungen.
Besondere Regeln, wie das Prinzip der offenen Tür beim Training, Betreuung durch mindestens zwei Erwachsene bei Veranstaltungen außerhalb des Trainings und die aktive Einbeziehung der Kinder bei Berührungen, tragen dazu bei, Risiken zu minimieren. Unterstützung, Materialien und Schulungen zur Umsetzung der Prävention bietet der Hessische Turnverband in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen an.
Kindeswohlgefährdung umfasst alle körperlichen, seelischen und geistigen Bedrohungen, die Kinder und Jugendliche verletzen können. Dazu zählen körperliche Vernachlässigung, seelische Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, sexuelle Gewalt sowie emotionale Gewalt wie psychischer Druck oder Mobbing. Sie kann von Familienangehörigen, unter Gleichaltrigen oder auch durch Vereinsmitarbeiter*innen ausgehen.
Auch Grenzverletzungen etwa abwertende Kommentare, sexistische Witze oder unangebrachte Berührungen stellen eine Gefährdung dar. Entscheidend ist dabei die subjektive Wahrnehmung des Kindes: Es selbst definiert, was unangemessen ist. Kinder und Jugendliche haben jederzeit das Recht, „Nein“ zu sagen und ihre Gefühle auszudrücken; auch Körpersprache sollte ernst genommen werden.
Besondere Risikofaktoren im Vereinssport sind Leistungs- und Gruppendruck, enge Bindungen zwischen Trainer*innen und Kindern sowie Körperkontakt beim Training oder bei Freizeitaktivitäten. Der Hessische Turnverband bietet daher Informationen, Unterstützung und Beratung, um Vereine zu sicheren Orten für alle Sportler*innen zu machen.
Wenn ein Kind sich anvertraut oder ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung entsteht, ist zunächst Ruhe geboten. Überstürztes Handeln kann mehr schaden als helfen. Dennoch ist Reagieren wichtig je nach Situation, etwa bei einem mulmigen Gefühl, der Mitteilung eines Betroffenen, einer Meldung durch Dritte oder der Beobachtung eines Übergriffs.
Hilfreich ist eine vertrauliche, schriftliche Dokumentation: Wann und in welchen Situationen entsteht der Verdacht? Welche Handlungen oder Verhaltensänderungen liegen vor? Wer ist beteiligt? Auch die Einbeziehung einer zweiten Person kann die Einschätzung objektiver machen.
Wenn der Verdacht erhärtet wird oder ein Kind sich anvertraut, ist es wichtig, das Anliegen ernst zu nehmen, zuzuhören und Vertrauen zu zeigen. Das Gespräch sollte ungestört stattfinden, wesentliche Informationen dokumentiert werden und der Betroffene in Entscheidungen einbezogen werden. Es ist zu klären, ob ein dringender Handlungsbedarf besteht, ob weitere Kinder gefährdet sind und welche Schritte der Betroffene wünscht.
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und in Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratungsstellen geprüft. Direkte Eingriffe erfolgen nur, wenn der Schutz des Kindes dringend erforderlich ist, etwa durch Trennung von Täter*in und Opfer. Bei weniger schwerwiegenden Fällen wie Grenzverletzungen kann vorläufig eine zweite Person unterstützend hinzugezogen werden.
DerTäter sollte niemals eigenmächtig konfrontiert werden vorher ist die Rücksprache mit einer Beratungsstelle notwendig. Eltern werden erst nach Klärung der nächsten Schritte informiert. Ziel ist stets, das Kind oder den Jugendlichen zu schützen, ernst zu nehmen und professionell zu unterstützen.
Wo bekomme ich Hilfe?
Du fühlst dich unwohl, hast eine Grenzverletzung erlebt oder brauchst Unterstützung? Hier findest du Ansprechpartner*innen, die dir weiterhelfen
