Trampolin

Bis heute besitzen das Trampolin und das Minitrampolin einen hohen Aufforderungscharakter an unsere Kinder. Unbestritten ist aber auch, dass der Übungsleitende über spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit diesen Geräten verfügen muss. Diese Qualifikation kann auch ohne vorherige Lizenzausbildung über unsere Angebote erworben werden. Die einzelnen Angebote aus dem Trampolinturnen sind unten aufgelistet und jeweils näher erläutert. Zusätzlich sind dort die Termine für das laufende Jahr angegeben, sodass eine direkte Planung möglich ist.

Die einzelnen Angebote aus dem Trampolinturnen sind unten aufgelistet und jeweils näher erläutert. Zusätzlich sind dort die Termine für das laufende Jahr angegeben, sodass eine direkte Planung möglich ist.

Termine

OrtDatum LehrgangsnummerAnmeldung
Turnzentrum Alsfeld07.11 - 08.11.202626033432Anmeldung

Termine

OrtDatum LehrgangsnummerAnmeldung
Turnzentrum Alsfeld14.03. - 15.03.202626033430Anmeldung
Turnzentrum Alsfeld20.03. - 22.03.202626033431Anmeldung

Trampolin im Vereins- oder Schulkontext

Da der Einsatz des (Mini-)Trampolins im Verein oder in der Schule häufig mit vielen Fragen verbunden ist, bietet die folgende Grafik eine Orientierungshilfe. Sie zeigt auf einen Blick, welche Qualifikation in welchem Einsatzbereich geeignet oder erforderlich ist.

Nutzung des (Mini-)Trampolins in Verein & Schule

Qualifikation für Lehrkräfte

Damit Sportlehrkräfte ein Minitrampolin oder ein (großes) Trampolin im Sportunterricht einsetzen dürfen, muss, gemäß der aktuellen Verordnung über die Aufsicht der Schüler*innen, eine Qualifikation (der sogenannte Trampolinschein) erworben werden. Dieser Schein kann über die Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung (ZFS) erworben werden. 

Zum Buchungsportal der ZFS


Anne Schäfer
Trainer-C Gerätturnen, Trampolin

Geschäftsstelle Frankfurt
069 6773772-64