Trampolin
Bis heute besitzen das Trampolin und das Minitrampolin einen hohen Aufforderungscharakter an unsere Kinder. Unbestritten ist aber auch, dass der Übungsleitende über spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit diesen Geräten verfügen muss. Diese Qualifikation kann auch ohne vorherige Lizenzausbildung über unsere Angebote erworben werden. Die einzelnen Angebote aus dem Trampolinturnen sind unten aufgelistet und jeweils näher erläutert. Zusätzlich sind dort die Termine für das laufende Jahr angegeben, sodass eine direkte Planung möglich ist.
Die einzelnen Angebote aus dem Trampolinturnen sind unten aufgelistet und jeweils näher erläutert. Zusätzlich sind dort die Termine für das laufende Jahr angegeben, sodass eine direkte Planung möglich ist.
Termine
| Ort | Datum | Lehrgangsnummer | Anmeldung |
|---|---|---|---|
| Turnzentrum Alsfeld | 07.11 - 08.11.2026 | 26033432 | Anmeldung |
Trampolin im Vereins- oder Schulkontext
Da der Einsatz des (Mini-)Trampolins im Verein oder in der Schule häufig mit vielen Fragen verbunden ist, bietet die folgende Grafik eine Orientierungshilfe. Sie zeigt auf einen Blick, welche Qualifikation in welchem Einsatzbereich geeignet oder erforderlich ist.
Qualifikation für Lehrkräfte
Damit Sportlehrkräfte ein Minitrampolin oder ein (großes) Trampolin im Sportunterricht einsetzen dürfen, muss, gemäß der aktuellen Verordnung über die Aufsicht der Schüler*innen, eine Qualifikation (der sogenannte Trampolinschein) erworben werden. Dieser Schein kann über die Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung (ZFS) erworben werden.

Anne Schäfer
Trainer-C Gerätturnen, Trampolin
Geschäftsstelle Frankfurt
069 6773772-64
a.schaefer@htv-online.de
