Dies sieht die Verordnung der Hessischen Landesregierung in der aktualisierten Fassung vom 16. Dezember 2020 vor, welche vorläufig bis zum 10. Januar kommenden Jahres gilt. Hinzu kommen allerdings auch noch lokale Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr, welche aktuell und meist bis Heiligabend (Stand 15.12.20) für 13 Städte und Kreise in Hessen gelten.
Aufgrund der aktuellen Infektionslage in Hessen empfiehlt der Hessische Turnverband seinen Vereinen, auf Schlupflöcher zu verzichten, den Präsenzbetrieb im Sport auszusetzen und soweit möglich auf die unterschiedlichen Online-Möglichkeiten zurückzugreifen.