Das betrifft viele Vereine im Hessischen Turnverband: Allein die Hessische Turnjugend vertritt rund 260.000 junge Menschen bis 27 Jahre. Wer im Verein mit Minderjährigen arbeitet, kann aufgefordert werden, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Mit der digitalen Variante wird das für Vereine und Ehrenamtliche deutlich einfacher.
Was neu ist
Antrag und Ausstellung laufen komplett online über www.fuehrungszeugnis.bund.de, das PDF kommt ins Postfach des BundID‑Kontos. Ein elektronisches Siegel und ein QR-Code machen es fälschungssicher. Vereine können die Echtheit mit der App „ZeSI mobile“ prüfen.
Was gleich bleibt
Für Ehrenamtliche in gemeinnützigen Vereinen ist das Zeugnis weiterhin kostenlos, der Verein muss es schriftlich anfordern. Eine Vorlage bietet der Handlungsleitfaden der Deutschen Sportjugend. Wichtig: Auch das PDF dürfen Vereine nur einsehen, nicht speichern, kopieren oder per Mail annehmen. Dokumentiert werden dürfen lediglich Datum und Ergebnis der Einsichtnahme.
Nur ein Baustein
Das Führungszeugnis allein reicht für den Kinderschutz nicht aus. Laufende Ermittlungen oder Fälle psychischer Gewalt tauchen darin nicht auf. Ein Schutzkonzept mit Verhaltenskodex, Ansprechpersonen und Interventionsplan bleibt deshalb unverzichtbar, darauf weist auch der DOSB hin.
