Allgemeine Geschäftsbedingungen
Meistens wird den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugestimmt, ohne sie zu lesen – dabei lohnt sich ein Blick hinein! Die AGB der Bildungsabteilung des Hessischen Turnverbands (HTV) sind unten einsehbar und enthalten wichtige Informationen zu Anmeldungen, Teilnahmebedingungen und weiteren organisatorischen Regelungen.
Lehrgangsbetrieb
1. Anmeldungen (online- oder schriftlich) werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Dies betrifft auch die Aufnahme in etwaige Wartelisten. Ein Vertrag kommt erst durch Bestätigung des Hessischen Turnverbandes (HTV) zustande.
2. Teilnehmende an Maßnahmen des Hessischen Turnverbandes, die nicht aus dem Verbandsgebiet des Hessischen Turnverbandes stammen, müssen einen erhöhten Teilnahmebeitrag entrichten.
3. Die Teilnahmegebühren beinhalten die Teilnahme an der Maßnahme, Mittagessen und notweniges Unterrichtsmaterial. Das Unterrichtsmaterial kann auch digital zur Verfügung gestellt werden. Bei mehrtägigen Maßnahmen im Turnzentrum Alsfeld kann – soweit angeboten – eine Übernachtung im Mehrbettzimmer (gegen Aufpreis) hinzugebucht werden. Dezentrale Maßnahmen beinhalten grundsätzlich keine Übernachtung.
4. Abmeldungen müssen mindestens in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen. Es gelten folgende Regelungen:
- bis 28 Tage vor Maßnahmenbeginn: kostenfrei, keine Bearbeitungspauschale
- 27 bis 7 Tage vor Maßnahmenbeginn: 25 % der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 10 €
- ab 6 Tagen vor Maßnahmenbeginn oder bei Nichterscheinen: volle Teilnahmegebühr
Bei krankheitsbedingter Absage gegen Vorlage eines ärztlichen Attests wird lediglich eine Bearbeitungspauschale von 10 € erhoben.
5. Schriftliche Anmeldungen werden mit einer Bearbeitungspauschale von 5,00 € belegt.
6. Der Meldeschluss ist in der Ausschreibung angegeben. Der HTV behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Schriftliche Anmeldungen werden mit einer Bearbeitungspauschale von 5,00 € belegt.
7. Nachmeldungen nach dem offiziellen Meldeschluss werden, sofern noch Plätze frei sind, berücksichtigt. Die Nachmeldung muss schriftlich mittels Einzelmeldebogen erfolgen. Es kann eine zusätzliche Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 € erhoben werden.
8. Sollte der HTV eine Maßnahme aus Gründen absagen, die er zu vertreten hat, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Hessische Turnverband gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet der Hessische Turnverband nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung des Hessischen Turnverbands auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
Schadensersatzansprüche bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Der HTV hält die Regeln des Datenschutzes ein. Er stellt sicher, dass seine Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichten sie sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf die Grundsätze des Datenschutzes. Der HTV bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag der anderen Partei. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen des HTV. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Vertrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Die ausführlichen Informations-Pflichten werden dem Betroffenen mit der Anmeldung zur Verfügung gestellt.
11. Mit der Anmeldung erklärt sich der oder die Anmeldende damit einverstanden, dass Fotos, die im Rahmen der Bildungsmaßnahme aufgenommen werden, in den Verbandspublikationen und auf der Internetseite und den sozialen Medien des Hessischen Turnverbandes e.V. veröffentlicht sowie an Print- und elektronische Medien übermittelt werden können. Das Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden kann.
12. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen soll die gesetzliche Regelung gelten.

Bildung
069 6773772-60
bildung@htv-online.de
