Aktuelle Hinweise zum HTV-Hygienekonzept

| Verband, Vereinsentwicklung, Bildung

Die Teilnahme an Maßnahmen des Hessischen Turnverbands ist nur unter Beachtung der 2G-Regel gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko. Die 2G-Regel besagt, dass nur noch geimpfte und genesene Personen an Maßnahmen des HTV teilnehmen dürfen.

Vollständig Geimpfte und Genesene müssen den vollständigen Impfschutz bzw. die durchgemachte Infektion schriftlich nachweisen. Dadurch, dass von Geimpften und Genesenen dennoch, unter Umständen, eine Infektionsgefahr bei unbewusster Weitergabe des Virus ausgehen könnte, wird beim Einchecken ein Selbsttest gefordert, der vom HTV bereitgestellt wird und unter Aufsicht des HTV-Personals durchgeführt wird. Ein bereits durchgeführter, mitgebrachter Selbsttest ist nicht gültig. Dies bietet den größtmöglichen Schutz für alle Personen während des Aufenthalts.

  • Schüler*innen unter 18 Jahre, die nicht geimpft sind, müssen den Negativ-Nachweis über die Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schulkonzepts erbringen. Beim Einchecken wird trotzdem ein Selbsttest gefordert, der vom HTV bereitgestellt wird und unter Aufsicht des HTV-Personals durchgeführt wird. Ein bereits durchgeführter, mitgebrachter Selbsttest ist nicht gültig. Dies bietet den größtmöglichen Schutz für alle Personen während des Aufenthalts.
  • Kinder unter 6 Jahren, die noch nicht eingeschult sind, unterliegen keiner Testpflicht. Es kann selbst gewählt werden, ob vor Ort trotzdem ein Selbsttest durchgeführt werden soll. Dies kann nur mit Einwilligung der Eltern und der selbständigen Ausführung des Tests durch das Kind erfolgen.

Zum vollständigen Hygienekonzept für Maßnahmen beim HTV

Umfassende Informationen über die derzeit allgemein im Sport geltenden Regeln sind in den FAQ des Landessportbund Hessen zu finden.