Kaderstruktur

Die unterste Stufe des Kadersystems in Hessen ist der E-Kader. Er ist aus dem Programm Talentsuche-Talentförderung des lsb Hessen entstanden. Über dem E-Kader steht der Landeskader (ehemaliger D-Kader). In den Landeskadern werden die erfolgreichsten und aussichtsreichsten hessischen Talente gefördert. Ziel ist es, die Athlet*innen in naher Zukunft in die Bundeskader zu überführen und sie in den Spitzensport zu integrieren. Eine Schnittstelle zwischen Landes- und Bundeskader sind der Talentkader und der Nachwuchskader 2. Zum Bundeskader der Turnsportarten zählen der Nachwuchskader 1, der Perspektivkader und der Olympiakader.

Bundeskaderathlet*innen können, im Sinne einer Nachwuchs- und Spitzensportförderung, auf ihrem Weg zu Welt- und Europameisterschaften und im Besonderen zu den Olympischen Spielen in Form von geeigneten Fördermaßnahmen unterstützt werden (zum Beispiel durch die Sportstiftung Hessen oder die Deutsche Sporthilfe).

Berufung in den Kader

Der Deutsche Turner-Bund hat für seine olympischen Programmsportarten Leistungskriterien erstellt, die bundesweit zur Anwendung kommen. Der Hessische Turnverband hat sich in den regionalen Zielvereinbarungen zur Einhaltung und Anwendung der Kriterien bekannt. Voraussetzung für die Berufung in die Landes- oder Bundeskader sind die Mindesterfüllung dieser Leistungskriterien. Für den E-Kader hat der Hessische Turnverband eigene Kaderkriterien entwickelt.

Die Nominierung erfolgt einmal im Jahr durch den Lenkungsstab der jeweiligen Sportart. Das Präsidium beruft die Landeskader. Bundeskaderathlet*innen werden durch die Lenkungsstäbe der jeweiligen Sportart des DTB berufen.

Medizinische Untersuchung für Kaderathlet*innen

Athleten*innen der hessischen Landeskader müssen sich einmal jährlich einer sportmedizinischen Grunduntersuchung unterziehen. Die Untersuchung ist an ausgewählten Untersuchungsstellen kostenfrei. Hessische E-Kader-Nachwuchssportler*innen haben ebenfalls die Möglichkeit, sich kostenfrei untersuchen zu lassen. Genaue Informationen gibt es hier.

E-Kader bestehen in den Sportarten, die durch den Landessportbund Hessen gefördert werden und vom Verband finanzielle Unterstützung bekommen. Für den E-Kader kommen generell talentierte Nachwuchssportler*innen in Betracht, die an einem vom Landessportbund Hessen anerkannten E-Kader-Stützpunkt trainieren und die durch das jeweils verantwortliche Trainerpersonal an den Stützpunkten vorgeschlagen werden. Zumeist gibt es hier Überschneidungen mit den schulischen Talentfördergruppen. Sie dienen so als Bindeglied zwischen den schulischen und verbandseigenen Talentfördermaßnahmen. Alle E-Kadermitglieder müssen an den jeweiligen Nachwuchsmeisterschaften des Verbandes teilnehmen und sich einer sportmedizinischen Untersuchung unterziehen.

Der E-Kader ist kein offizieller Kader des DOSB-Kadersystems.

Athlet*innen des Landeskaders bilden die erste offizielle Stufe im DOSB-Kadersystem. In den Landeskader werden die besten Athlet*innen berufen, welche die bundeseinheitlichen Landeskaderkriterien erfüllt haben und nicht in einen Bundeskader berufen wurden. Alle Landeskadermitglieder müssen an den jeweiligen Nachwuchs- bzw. Jugendmeisterschaften des Verbands teilnehmen und sich einer sportmedizinischen Untersuchung unterziehen. Mitglieder des Landeskaders nehmen an Kadermaßnahmen des HTV teil. Die Verweildauer von Athlet*innen innerhalb eines Landeskaders soll grundsätzlich maximal drei Jahre betragen.

Der Talentkader ist eine Schnittstelle zwischen Landes- und Bundeskader. In den Talentkader werden Landeskaderathlet*innen aufgrund besonderer Leistungssportperspektive berufen. Der DTB beruft die Athlet*innen in den Talentkader. Mitglieder des Talentkaders nehmen an Kadermaßnahmen des DTB teil. Den Talentkader gibt es nur in ausgewählten Sportarten. Er ist kein offizieller Kader des DOSB-Kadersystems.

Der Nachwuchskader 2 ist eine Schnittstelle zwischen Landes- und Bundeskader. In den Nachwuchskader 2 werden Landeskaderathlet*innen aufgrund besonderer Spitzensportperspektive berufen. Der DTB beruft die Athlet*innen in den Nachwuchskader 2. Mitglieder des Nachwuchskaders 2 nehmen an Kadermaßnahmen des DTB teil.

In den Nachwuchskader 1 werden Bundeskaderathlet*innen (Jugend) mit einer mittel- bis langfristigen Perspektive für die Integration in die Nationalmannschaft berufen. Der DTB beruft die Athlet*innen.

In den Perspektivkader werden Bundeskaderathlet*innen mit Finalpotenzial für die nächsten Olympischen Spiele und/oder Medaillen- und Finalperspektive für die darauffolgenden Olympischen Spiele berufen. Der DTB beruft die Athlet*innen.

In den Olympiakader werden Bundeskaderathlet*innen mit nachgewiesenem Medaillen- oder Finalplatzniveau, bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften im Hinblick auf die nächsten Olympischen Spiele, berufen. Der DTB beruft die Athlet*innen.

Download

Kaderdefinitionen olympischer Sommer- und Wintersport aus dem Geschäftsbereich Leistungssport im DOSB (Frankfurt am Main, 07.12.2017).

Sportmedizinische Untersuchung

Athleten*innen der hessischen Landeskader müssen sich einmal jährlich einer sportmedizinischen Grunduntersuchung unterziehen.

Nationale Anti-Doping Arbeit

Alle wichtigen Informationen zum Anti-Doping gibt es auf der Website der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland.

Anti-Doping im Hessischen Turnverband

Mit dieser Ordnung bekräftigt der Hessische Turnverband sein Bestreben nach einem sauberen Sport.