Kadersystem des HTV
Der Verband betreibt ein Kadersystem, das sich in D-Kader und E-Kader unterteilt. In den Landeskadern (D-Kader) werden die erfolgreichsten und aussichtsreichsten hessischen Talente gefördert.
Berufung in den Kader
Die Berufung erfolgt einmal im Jahr durch den Lenkungsstab der jeweiligen Sportart. Die Voraussetzungen für eine Kaderberufung in den D-Kader sind in der Rahmenkonzeption Leistungssport festgeschrieben (wird derzeit aktualisiert). Die maximale Kadergröße eines D-Kaders liegt jeweils bei 20 Mitgliedern. Bundeskaderathleten (OK, PK, EK, NK 1, NK 2, LK) werden nicht im Landeskader geführt. E-Kader bestehen in den Sportarten, die durch den Landessportbund Hessen gefördert werden und vom Verband finanzielle Unterstützung bekommen. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im E- und D-Kader ist nicht möglich.
E-Kader für talentierte Nachwuchssportler
Für den E-Kader kommen generell talentierte Nachwuchssportler in Betracht, die durch das jeweils verantwortliche Trainerpersonal am Landesleistungszentrum, an den verschiedenen Leistungszentren oder Stützpunkten vorgeschlagen werden. Zumeist gibt es hier Überschneidungen mit den schulischen Talentfördergruppen. Sie dienen so als Bindeglied zwischen den schulischen und verbandseigenen Talentfördermaßnahmen.
Alle E-Kadermitglieder müssen an den jeweiligen Nachwuchsmeisterschaften des Verbandes teilnehmen und sich einer sportmedizinischen Untersuchung unterziehen.