Allgemeine Informationen

Seit dem 01. Oktober 2022 gilt in Hessen die aktuellste „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV), welche vorerst bis zum 7. April 2023 gültig ist.

In der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedränge-Situationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht daher den Sportvereinen und -organisationen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z. B. im Bereich der Zuschauer*innen in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln." 

Weitere Informationen zur Verordnung und zu Auslegungshinweisen:
https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen